Mannschaft
Unsere Mannschaft besteht laut Statuten aus Mitgliedern. Die Mitgliedschaft beginnt unmittelbar nach Übergabe des Beitrittsantrages und gleichzeitiger Bezahlung des ersten Mitgliedsbeitrags. Die Mitgliedsbeiträge können monatlich (€ 25,00) oder terminweise (€ 10,00 pro sportliches Zusammentreffen) im Voraus via Überweisung oder in bar bezahlt werden. Ein Wechsel zwischen monatlicher und terminweiser Bezahlung kann jeden Kalendermonat beim ersten Erscheinen im Zuge der Anmeldung erfolgen.
Patrick Haas
Hans-Peter Obernosterer
Gerald Edelsbacher
Walter Wendl
Mauro Francisco Gartner
Ulrich Ganter-Ullmann
Philipp Wagner
Christian Türk
Andreas Frischauf
Markus Dobrovits
Manuel Maly
Stefan Lintner
Martin Richtarz
Edmond Disha
Francisco Salazar
Thomas Peter
Oliver Panny
Thomas Dobrovits
Clemens Ernst
Peter Süß
Thomas Schierer
Florian Simek
Sebastian Dirnböck
Jakob Dobrovits
Linus Dobrovits
Nils Dobrovits
Nino Dobrovits
Michael Ladstätter
Mohamed Maafi
Ahmet Savkli
Niels Schäfer
Markus Schäfer
Mitglieder haben ein Recht auf:
Trainingsteilnahme und Beteiligung an Wettkämpfen bzw. Freundschaftsspielen (soweit möglich)
Teilnahme an allen ausgeschriebenen Versammlungen des Vereins
Aktives und passives Wahlrecht für den Wahlausschuss, den Vorstand, die Rechnungsprüfer und bei Schiedsgerichten
Einbringung von Vorschlägen für Anschaffungen und Vorhaben, Änderungen der Statuten und Auflösung des Vereins
Ausübung des Stimmrechtes bei Anschaffungen und Vorhaben, Änderungen der Statuten und Auflösung des Vereins
Anteilsmäßige Aufteilung des Vermögens nach Auflösung des Vereins
Einberufung einer Generalversammlung wenn mindestens 1/10 der Mitglieder eine solche fordern
Information über die Tätigkeit und die finanzielle Gebarung des Vereins bei der Generalversammlung und binnen vier Wochen, wenn mindestens 1/10 der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangen
Information über den geprüften Rechnungsabschluss bei der Generalversammlung durch die Rechnungsprüfer
Die Mitgliedschaft ist durch eine schriftliche Austrittserklärung aus dem Verein, Ausschluss wegen Verletzung der Pflichten auf Beschluss der Vereinsleitung, Aussetzen von zwei Monatsbeiträgen (monatlicher Mitgliedsbeitrag), sportliche Abwesenheit von 62 Tagen (terminweiser Mitgliedsbeitrag) oder durch Ableben beendet. Mit dem Tage des Ausscheidens aus dem Verein erlöschen alle Rechte aus der Mitgliedschaft. Ausgeschiedene Mitglieder, aus welchem Grund auch immer, haben insbesondere keinen Anspruch auf Rückerstattung von bereits geleisteten Beiträgen.